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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag ihrerseits.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

ASAPCOM GmbH
Edisonstraße 25
74076 Heilbronn

2. Geschäftsführer

Sven Lieven

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung

Sven Lieven

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Die ASAPCOM GmbH entwickelt als IT-Dienstleister erfolgreich kosteneffiziente IT-Business Strategien um Ihre Netze zu betreiben.

Mit PAM (Pro Actives Monitoring) und MSS (Managed Security Services) werden ganzheitliche ITC-Struktur überwacht und betrieben.

Planung und Integration können für die Bereiche Netzwerktechnologie und IT-Security erbracht werden.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt ausschließlich zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien

Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Herstellern / Lieferanten, Geschäftspartner, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie externe Stellen und interne Abteilungen der ASAPCOM GmbH zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungsfristen und -pflichten erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 4. genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtsmäßige Übermittlung zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Selbstverständlich werden die im Rahmen unter §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzten Vereinbarungen zweckbindend hierbei eingehalten werden.

Ebenso unter Verwendung der unter Punkt 6 genannten Zwecke.

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